Physiotherapie & Chiropraktik in Kaufbeuren
Individuelle Therapie. Klarer Plan. Persönliche Betreuung
Wir unterstützen Dich dabei, Schmerzen zu lindern, Beweglichkeit zurückzugewinnen und Deinen Körper wieder belastbarer zu machen. Wir nehmen uns Zeit für eine gründliche Befundaufnahme, verständliche Erklärungen und eine Therapie, die zu Dir passt.
Ob akute Beschwerden, chronische Schmerzen oder Prävention: Wir zeigen Dir, was sinnvoll ist, und richten die Behandlung an Deinen Zielen aus.
Unsere Schwerpunkte
- Physiotherapie — aktive und manuelle Therapie für weniger Schmerzen und mehr Beweglichkeit
- Chiropraktik — gezielte Impulse zur Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit
- Atemtherapie bei schweren Atemwegserkrankungen (KG‑Muko)
- Individuelles Training für Alltag, Sport und Prävention
Was Dich bei uns erwartet
- Individuelle Diagnostik statt Standardprogramm
- Therapie mit klarer Struktur und nachvollziehbaren Zielen
- Ehrliche Beratung zu Behandlungsumfang und Erfolgsaussichten
- Ruhige, persönliche Atmosphäre ohne Zeitdruck
Terminvereinbarung
Du möchtest einen Termin? Ruf uns einfach an.
Praxisinformationen
Willkommen in der Praxis Christoph Schuster – Physiotherapie & Chiropraktik
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir freuen uns, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Damit wir Ihre Behandlung optimal planen können, erhalten Sie hier einen transparenten Überblick über unsere organisatorischen Rahmenbedingungen.
Verordnung
Bitte bringen Sie spätestens zum ersten Termin eine gültige Heilmittelverordnung mit.
Liegt keine gültige Verordnung vor, muss die Behandlung privat nach unseren aktuellen Privatpreisen abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie:
Ihre Krankenversicherung übernimmt die Kosten möglicherweise nicht vollständig.
Ersttermin – bitte mitbringen
- Heilmittelverordnung / Rezept
- Gesundheitskarte (falls vorhanden)
- Großes Handtuch / Badetuch
- Bequeme Kleidung
- Ärztliche Befunde, Röntgenbilder, MRT/CT/Ultraschall (falls vorhanden)
Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Ihrem ersten Termin, damit wir alle Formalitäten (Datenschutzerklärung, Zuzahlung, Anamnesebogen) in Ruhe erledigen können.
Termine & Terminabsagen
Behandlungen in der Praxis Christoph Schuster – Physiotherapie & Chiropraktik erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Eine verbindliche Terminplanung ist wichtig, um einen reibungslosen Praxisablauf und ausreichend Zeit für die Behandlung sicherzustellen.
Termine können persönlich oder telefonisch vereinbart werden. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen möglichst frühzeitig, idealerweise mindestens 24 Stunden vorher, telefonisch abzusagen. Gerne können Sie dafür auch unseren Anrufbeantworter nutzen.
Bitte beachten Sie: Terminabsagen per E-Mail sind nicht möglich.
Ausfallhonorar
Wird ein vereinbarter Behandlungstermin nicht rechtzeitig abgesagt und kann die für Sie reservierte Behandlungszeit nicht anderweitig vergeben werden, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Ausfallhonorar anfallen. Rechtsgrundlage kann § 615 BGB sein.
Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Einnahmen, soweit gesetzlich vorgesehen, berücksichtigt. Die Höhe des möglichen Ausfallhonorars richtet sich nach der vereinbarten Behandlung und den maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen.
Teilnahme an der Therapie
Der Behandlungserfolg hängt maßgeblich von Ihrer aktiven Mitarbeit ab:
- Termine zuverlässig wahrnehmen
- pünktlich erscheinen
- empfohlene Übungen zu Hause durchführen
Diese Eigeninitiative unterstützt den nachhaltigen Therapieerfolg.
Preise und Zuzahlungen
Für Behandlungen in der Praxis Christoph Schuster – Physiotherapie & Chiropraktik gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Die jeweils geltenden Preise für privat zu zahlende Leistungen können dem aktuellen Preisaushang entnommen werden.
Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten werden die Kosten einer vertragsgemäßen, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Heilmittelbehandlung nach den geltenden Vereinbarungen mit der Krankenkasse abgerechnet. Gesetzliche Zuzahlungen bleiben hiervon unberührt.
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei Heilmitteln grundsätzlich 10 Euro je Verordnung zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten. Bei nachgewiesener Zuzahlungsbefreiung entfällt die Zuzahlung im entsprechenden Umfang.
Regelungen seit 01.08.2021
- Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag für die gesamte Serie fällig
- Bei Nichtzahlung erfolgt eine schriftliche Erinnerung (Zahlungsziel: 14 Tage)
- Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet
- Kinder und Jugendliche sind weiterhin befreit
Wichtige Hinweise für Privatversicherte
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
in letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass private Krankenversicherungen Teile der von uns korrekt abgerechneten Honorare für Heil‑ und Hilfsmittel nicht oder nur teilweise erstatten. In vielen Fällen geschieht dies zu Unrecht, wie zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen.
Damit Sie gut informiert sind, finden Sie hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Honorarvereinbarung
Bitte reichen Sie die von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung immer zusammen mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Kostenerstattung.
Individuelle Versicherungsbedingungen
Bitte prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen:
- welchen Erstattungssatz Ihre PKV übernimmt
- ob eine maximale Erstattungssumme vereinbart ist
- ob ein Selbstbehalt besteht
Liegt der Erstattungssatz bei 100 % und gibt es keine Begrenzung, muss Ihre PKV die Kosten vollständig übernehmen – außer Sie haben einen Tarif mit Einschränkungen gewählt.
Beihilfefähige Höchstsätze
Laut Urteil des Landgerichts Köln vom 14.10.2009 (Az. 23 O 424/08) dürfen PKV‑Versicherer Rechnungen nicht auf beihilfefähige Höchstsätze kürzen. Diese stellen keinen Maßstab für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Leistungen dar.
Ortsübliche und angemessene Preise
Für physiotherapeutische Leistungen gibt es keine amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen. Physiotherapeuten dürfen ihre Preise selbst festlegen (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung).
- Zulässig sind Honorare bis zum 2,3‑fachen Satz der GKV‑Preise
- Unsere Praxis liegt unter dem 1,8‑fachen Satz – also deutlich darunter
Medizinisch notwendige Leistungen
Medizinisch notwendige Behandlungen – eine Entscheidung, die ausschließlich Ihr Arzt trifft – müssen laut aktueller Rechtslage voll erstattet werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 278/03) bestätigt:
➡️ Hier sind keine Kürzungen zulässig, insbesondere wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.
Sind wir zu teuer?
Nein. Unsere Preise liegen klar im üblichen Rahmen. Sie profitieren bei uns von:
- hochqualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten
- individueller Betreuung
- überdurchschnittlich langen Behandlungszeiten
- langjähriger Erfahrung und sehr guten Behandlungsergebnissen
Ihre PKV darf Ihnen keine andere Praxis empfehlen, um Kosten zu sparen. Sie haben freie Therapeutenwahl, und die Versicherung darf ihre Leistungspflicht nicht auf die günstigste Behandlungsmethode beschränken (BGH‑Rechtsprechung).
Was tun, wenn meine PKV nicht vollständig erstattet?
- Kontaktieren Sie Ihren Sachbearbeiter
- Legen Sie Widerspruch ein
- Nutzen Sie die Informationen auf: www.privatpreise.de
In den meisten Fällen erfolgt anschließend die vollständige Kostenerstattung, besonders wenn Sie auf die relevanten Gerichtsurteile verweisen.
Urteile & Quellen
Viele PKV‑Kürzungen sind rechtlich nicht haltbar. Eine umfangreiche Sammlung relevanter Urteile finden Sie hier:
➡️ www.privatpreise.de/patienten/versicherung-zahlt-nicht/quellen-urteile/
